Ein erster Überblick
Pflegegrade & Pflegegeld
Die Einstufung des Pflegegrades ist wichtig, um festzustellen, wie sehr eine Person in ihrem Alltag eingeschränkt ist und wie viel Pflege und Unterstützung sie benötigt. Danach richtet sich die Höhe der finanziellen Leistungen, die diese Person von der Pflegekasse erhält.
Festgelegt wird der Pflegegrad durch ein Gutachten, welches vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durchgeführt wird. Beantragt wird es bei der zuständigen Pflegekasse.
Monatliche Leistungen
je Pflegegrad
Pflegegrad | Pflegegeld ambulant | Pflegesachleistung ambulant | Entlastungsbeitrag |
1 | - | - | 125 € |
2 | 332 € | 761 € | 125 € |
3 | 573 € | 1.432 € | 125 € |
4 | 765 € | 1.778 € | 125 € |
5 | 947 € | 2.200 € | 125 € |
Stand 2024
Monatliche Leistungen je Pflegegrad
Pflegegeld ambulant
Pflegegrad | Monatliche Leistung |
1 | - |
2 | 332 € |
3 | 573 € |
4 | 765 € |
5 | 947 € |
Pflegesachleistung ambulant
Pflegegrad | Monatliche Leistung |
1 | - |
2 | 761 € |
3 | 1.432 € |
4 | 1.778 € |
5 | 2.200 € |
Entlastungsbeitrag
Pflegegrad | Monatliche Leistung |
1 | 125 € |
2 | 125 € |
3 | 125 € |
4 | 125 € |
5 | 125 € |
Häufig gestellte Fragen
Was ist Pflegegeld?
Wenn eine pflegebedürftige Person zu Hause von ihren Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt wird, gewähren gesetzliche und private Pflegekassen Anspruch auf Pflegegeld. Dieses Pflegegeld kann dann an die Pflegenden weitergegeben werden.
Was ist eine Pflegesachleistung?
Man spricht von einer Pflegesachleistung, wenn die Versorgung der pflegebedürftigen Person durch einen ambulanten Dienst erbracht wird. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem ambulanten Pflegedienst und der Pflegekasse.
Was ist eine Entlastungsleistung?
Die Entlastungsleistung von 125 € im Monat ist eine zusätzliche Unterstützungsleistung für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige. Dieser Betrag kann für die Unterstützung im Haushalt sowie in der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege genutzt werden.
Was ist eine Kombinationsleistung?
Um den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person gerecht zu werden, können sich Angehörige und der ambulante Pflegedienst die Pflegeaufgaben aufteilen. Werden die Pflegesachleistungen beispielweise nur zur Hälfte ausgeschöpft, können die restlichen 50 % als Pflegegeld ausgezahlt werden.