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Ein erster Überblick

Pflegegrade & Pflegegeld

Die Einstufung des Pflegegrades ist wichtig, um festzustellen, wie sehr eine Person in ihrem Alltag eingeschränkt ist und wie viel Pflege und Unterstützung sie benötigt. Danach richtet sich die Höhe der finanziellen Leistungen, die diese Person von der Pflegekasse erhält. 

Festgelegt wird der Pflegegrad durch ein Gutachten, welches vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durchgeführt wird. Beantragt wird es bei der zuständigen Pflegekasse.

Die Pflegegrade

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Monatliche Leistungen
je Pflegegrad

 

PflegegradPflegegeld ambulantPflegesachleistung ambulantEntlastungsbeitrag
1--125 €
2332 €761 €125 €
3573 €1.432 €125 €
4765 €1.778 €125 €
5947 €2.200 €125 €

Stand 2024

Monatliche Leistungen je Pflegegrad

Pflegegeld ambulant

PflegegradMonatliche Leistung
1
2332 €
3573 €
4765 €
5947 €

 

Pflegesachleistung ambulant

PflegegradMonatliche Leistung
1-
2761 €
31.432 €
41.778 €
52.200 €

 

Entlastungsbeitrag

PflegegradMonatliche Leistung
1125 €
2125 €
3125 €
4125 €
5125 €

 

Häufig gestellte Fragen

Was ist Pflegegeld?

Wenn eine pflegebedürftige Person zu Hause von ihren Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt wird, gewähren gesetzliche und private Pflegekassen Anspruch auf Pflegegeld. Dieses Pflegegeld kann dann an die Pflegenden weitergegeben werden.

Was ist eine Pflegesachleistung?

Man spricht von einer Pflegesachleistung, wenn die Versorgung der pflegebedürftigen Person durch einen ambulanten Dienst erbracht wird. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem ambulanten Pflegedienst und der Pflegekasse.

Was ist eine Entlastungsleistung?

Die Entlastungsleistung von 125 € im Monat ist eine zusätzliche Unterstützungsleistung für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige. Dieser Betrag kann für die Unterstützung im Haushalt sowie in der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege genutzt werden.

Was ist eine Kombinationsleistung?

Um den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person gerecht zu werden, können sich Angehörige und der ambulante Pflegedienst die Pflegeaufgaben aufteilen. Werden die Pflegesachleistungen beispielweise nur zur Hälfte ausgeschöpft, können die restlichen 50 % als Pflegegeld ausgezahlt werden.

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